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Kettenverschleiss­lineal

13. September 2023
Rollenketten besitzen eine zulässige Verschleisslängung von 3%. Dies entspricht einer Längenzunahme von 30mm pro 1m Kette. Für eine regelmässige Verschleisskontrolle Ihrer Ketten empfehlen wir die Verwendung eines Verschleisslineals, um einem unnötigen Verschleiss der Kettenräder vorzubeugen.

Als Folge der Längenzunahme steigt die Kette allmählich in der Verzahnung höher auf. Verbleibt eine bereits erheblich verschlissene Kette eine längere Einsatzzeit auf den Kettenrädern, so führt dies zu einem progressiven Verschleiss der Zahnflanken. Im Endstadium folgen dann Grübchen- und Hakenbildung der Kettenradzähne.

Bekanntlich führt der Gelenkverschleiss zwischen Kettenbolzen und Kettenbuchse zur Kettenlängung. Weder die Kettenrollen noch die Kettenlaschen sind daran beteiligt.

Bemerkenswert ist jedoch, dass der Gelenkverschleiss ausschliesslich zur Abstandsvergrösserung bei jeder zweiten Kettenrolle führt. Aus vorgenanntem Grunde ist es sinnvoll, nur Kettenräder mit ungeraden Zähnezahlen zu verwenden.

Kettenräder mit ungeraden Zähnezahlen weisen bei jeder Umdrehung des Kettenrades einen Wechsel bei der Aufnahme von Rollen mit, bzw. ohne Teilungsvergrösserung auf. Dies reduziert den Kettenradverschleiss.

Während die verschleisskritische Kapazität der Kette selbst max. 3% beträgt, begrenzt auch eine höhere Zähnezahl als 66 die zulässige Verschleisslängung der Kette, denn mit steigender Zähnezahl reduziert sich auch das Aufnahmevermögen einer gelängten Kette in der Kettenradverzahnung.

Verschleisslineale für Rollen- und Flyerketten sind auf Anfrage hin ab Lager lieferbar.

Für eine umfassende technisch Beratung kontaktieren Sie bitte unsere Technik.

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